
Ab sofort Ihre Photovoltaikanlage fördern.
Förderung Erlangen.
Die Höhe der Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher kann von verschiedenen Faktoren abhängen und von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei Ihrer Stadt oder Kommune über die spezifischen Förderprogramme und Zuschüsse zu informieren.
Als Beispiel für die Stadt Erlangen gibt es eine kommunale Förderung, die für neue Photovoltaikanlagen und die Erweiterung bestehender Solarsysteme gilt.
Hier werden folgende Zuschüsse gewährt: 150 Euro pro kWp (Kilowattpeak) für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung zwischen 1 und 30 kWp (maximal 4.500 Euro) 75 Euro pro kWp für einen Leistungsanteil zwischen 31 und 100 kWp (maximal 5.250 Euro) 150 Euro pro kWh (Kilowattstunde) Speicherkapazität bei Stromspeichern (maximal 1.050 Euro)
Bitte beachten Sie, dass dies ein Beispiel ist und die tatsächlichen Förderungen in Ihrer Stadt variieren können. Nehmen Sie Kontakt mit den örtlichen Behörden auf, um genaue Informationen über die verfügbaren Förderprogramme in Ihrer Region zu erhalten.
Förderung Schwaig bei Nürnberg.
Antragsberechtigt für die Förderprogramme Lastenrad und Bürgersolaranlagen sind Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Schwaig, die ihren Erstwohnsitz im Gemeindegebiet besitzen.
Auf die freiwillige Förderung besteht kein Rechtsanspruch und ist abhängig von zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die Gemeinde Schwaig behält sich vor, die Bedingungen, insbesondere die Fördersummen, jederzeit an den örtlichen Bedarf und Nachfrage anzupassen.
Die Antragstellung ist nach Durchführung der Investitionsmaßnahme innerhalb von 3 Monaten durchzuführen. Der Zeitraum bemisst sich anhand des Datums der Inbetriebnahme (Nachweisführung siehe Programmbeschreibung). Von dem Fördergegenstand ist mit dem Förderantrag ein Foto einzureichen. Die Gemeinde Schwaig darf die Antragsdaten mit Foto in anonymisierter Form für die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Förderung des Klimaschutzes nutzen.
Neuinstallation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung für den (teilweisen) Eigenverbrauch
Förderung: 50 Euro je installiertem kWp, max. 500 Euro.
Keine Förderung bei einer gesetzlichen Bauverpflichtung oder durch Vorgaben eines Bebauungsplanes.
Erweiterungen von bestehenden Photovoltaikanlagen sind nicht förderfähig.
Fördervoraussetzung ist die Rechnungsvorlage des Handwerkbetriebes und das Inbetriebnahmeprotokoll